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I. Geltungsbereich
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| 1. |
Allen
Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers einschl.
Beratungsleitungen liegen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
ist, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. |
| 2. |
Sie
gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. |
| 3. |
Mit
Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten
die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. |
| 4. |
Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Verkäufer rechtsverbindlich
gegengezeichnet werden. |
| 5. |
Etwaig
widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich
ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. |
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II. Angebote und Vertragsabschluß
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| 1. |
Die
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. |
| 2. |
Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit erst der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. |
| 3. |
Insbesondere
im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische und gestalterische Abweichungen von
Angaben in Prospekten, sowie Modell-, Materialänderungen u.ä. vorbehalten. Derartige
Änderungen begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer. |
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III. Auftragsannulierung
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Auftragsannulierungen
bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers |
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IV. Bestellung
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| 1. |
Bestellungen
verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware. |
| 2. |
Verweigert
der Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für den Verkäufer - falls
er auf die Abnahme verzichtet - einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 %, in
Sonderfällen, bei nicht regulär durch den Verkäufer vertriebener Ware, bis zu 75 % des
vereinbarten Verkaufspreises, sofern nicht im Einzelfall der Käufer einen geringeren
Schaden oder der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. |
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V. Liefertermine und Fristen
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| 1. |
Die vom
Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anders vereinbart wurde. |
| 2. |
Lieferzeiten
bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein
Rücktrittsrecht des Käufers. |
| 3. |
Alle
Lieferzeiten und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger
Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrags durch den
Verkäufer - jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung - und
verlängern sich unbeschadet der Rechte des Verkäufers bei Kundenverzug um die Zeit, die
der Kunde in Verzug ist. |
| 4. |
Teillieferungen
sind zulässig. |
| 5. |
Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen
etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise von Vertrag zurückzutreten. |
| 6. |
Der
Verkäufer kommt in Verzug, wenn ihm der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens
vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf
Seiten des Verkäufers vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor. |
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VI.
Zahlung
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| 1. |
Soweit
nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort gegen Nachnahme, bar oder per Scheck nach
Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. |
| 2. |
Der
Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. |
| 3. |
Gerät
der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. |
| 4. |
Kommt
der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine
Zahlungen ein oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. |
| 5. |
Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich
zustimmt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. |
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VII. Versand und Gefahrtragung
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| 1. |
Der
Versand erfolgt auf einem Weg der Wahl des Verkäufers auf Gefahr und Kosten des Käufers. |
| 2. |
Ergeht
keine gegenteilige Weisung, versichert der Verkäufer jede Sendung mit den Warenwert zu
lasten des Käufers, um dessen Transportrisiko zu mindern. |
| 3. |
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Verkäufers
verläßt. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder völlig
unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. |
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VIII. Preise
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| 1. |
Preise
des Verkäufers verstehen sich in EUR zuzüglich der Kosten für Versand, Versicherung
(falls nicht ausdrücklich abgelehnt) und Verpackung, sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. |
| 2. |
Ändert
sich der Preis nach der Bestellung, hat der Käufer ein Recht, davon in Kenntnis gesetzt
zu werden. |
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IX. Eigentumsvorbehalt
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| 1. |
Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher ihm zustehenden Forderungen und nicht entstandenen Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund vor. |
| 2. |
Verarbeitung
oder Umbildung der Waren erfolgen stets für den Veräußerer als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer
verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
(Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. |
| 3. |
Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für eine (= Käufer) Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung
des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben. |
| 4. |
Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf
das Eigentum der Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Sämtliche Kosten und den Ersatz etwaiger Schäden auf Seiten des Verkäufers trägt der
Käufer allein. |
5. |
Bei
rechtswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt (soweit
nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. |
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X.
Gewährleistung
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| 1. |
Für
alle vom Verkäufer gelieferten Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. |
| 2. |
Der
Käufer hat dem Verkäufer Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften der gekauften
Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes
schriftlich anzuzeigen. Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen ist es im
Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der
fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beizufügen. Zudem muß sich die Ware in der Originalverpackung befinden. |
| 3. |
Im
Falle eines Fehlers der gelieferten Ware sowie im Falle des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind dem Verkäufer drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Der Verkäufer
ist zur Nachbesserung jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits
sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsregeln. |
| 4. |
Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht:
| a) |
für
Aufwendungen des Austausches von Bestandteilen aufgrund des Nichterreichens eines
Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden. |
| b) |
für
Kosten einer Änderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und/oder des
Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewährleistungspflichten. |
| c) |
Werden
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegen
den Verkäufer. |
| d) |
Von
der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von unsachgemäßer
Handhabung, Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß
entstehen. |
| e) |
Benutzte
Produkte sind grundsätzlich von einem Umtausch ausgeschlossen. |
|
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XI. Haftungsbeschränkung
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| 1. |
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluß (culpa in contrahendo) und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. |
| 2. |
Im
Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen. |
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XII. Export
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Der
Export der Waren des Verkäufers durch den Käufer in Nicht-EG-Länder bedarf der
schriftlichen Einwilligung des Verkäufers, unabhängig davon, daß der Käufer für das
Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausführungsgenehmigungen selbst zu sorgen hat |
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XIII. Erfüllungsort
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Erfüllungsort
sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist sowohl für den Käufer als auch für den
Verkäufer Bottrop. |
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XIV. Gerichtsstand
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| 1. |
Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, insbesondere
für Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren sowie im gerichtlichen Mahnwesen ist
Bottrop. |
| 2. |
Hat
ein Käufer seinen Sitz im Ausland, bestätigt er diese Gerichtsstandvereinbarung
schriftlich. |
| 3. |
Der
Verkäufer kann nach seiner Wahl auch am Sitz des Käufers klagen. |
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XV. Anzuwendendes Recht
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Auf
Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
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XVI. Teilnichtigkeit von AGB
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Sollten
einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die
übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß
der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird. Dasselbe gilt für eventuell auszufüllende Lücken dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. |
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